Kurtaxe in Deutschland: Pflichten für Hotels und Ferienwohnungen
Wann Gastgeber Kurtaxe oder Kurbeitrag erheben müssen, wie die Abrechnung funktioniert und welche Rolle Gästekarte, Meldedaten und digitale Portale spielen.
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Zu den wiederkehrenden Pflichten für Gastgeber in vielen Kur-, Erholungs- und Tourismusorten gehört die Erhebung einer lokalen Gästeabgabe. Je nach Ort heißt sie Kurtaxe, Kurbeitrag, Gästebeitrag, Tourismusbeitrag oder ähnlich. Die Höhe und die konkreten Regeln werden nicht bundesweit festgelegt, sondern ergeben sich aus der jeweiligen kommunalen Satzung. Das Serviceportal Sachsen verweist zum Beispiel darauf, dass Einzelheiten zur Gäste- oder Kurtaxe aus den Satzungen der jeweiligen Gemeinden hervorgehen und bei Gemeinde- oder Kurverwaltungen erfragt werden können.
Für Hotels, Pensionen, Ferienwohnungen, Campingplätze und andere Unterkünfte bedeutet das: Sie müssen prüfen, ob ihr Standort eine solche Abgabe erhebt, welche Gäste zahlungspflichtig sind, welche Befreiungen oder Ermäßigungen gelten, wie die Gästekarte ausgestellt wird und wann die eingenommene Abgabe an Gemeinde, Kurverwaltung oder Tourismusorganisation abgeführt werden muss.
Der Aufwand entsteht vor allem durch lokale Unterschiede. Jeder Ort kann andere Tarife, Zeiträume, Befreiungen, Meldewege, Gästekarten und Abrechnungsfristen vorsehen. In diesem Guide erklären wir, wie Gastgeber in Deutschland Kurtaxe und ähnliche Gästeabgaben prüfen, berechnen, einheben, dokumentieren und abrechnen und wie digitale Systeme wie AVS, feratel, lokale Portale, PMS und Smartpms dabei helfen können.
Das Wichstigste in Kürze
Kurtaxe, Kurbeitrag und Gästebeitrag sind lokale Abgaben. Ob sie erhoben werden, ergibt sich aus der jeweiligen Gemeinde- oder Ortssatzung.
Die Höhe wird ebenfalls lokal festgelegt.
Gastgeber müssen je nach Satzung die Abgabe vom Gast einziehen und an die zuständige Stelle abführen.
Die Abgabe kann mit Gästekarte, Meldedaten, Kurverwaltung, Tourismusorganisation und lokalen Portalen verbunden sein.
Kurtaxe oder Kurbeitrag sind nicht dasselbe wie der besondere Meldeschein nach Bundesmeldegesetz.
Die Abschaffung der besonderen Meldepflicht für deutsche Gäste ändert nichts daran, dass kommunale Kur- und Tourismusabgabesatzungen weiterhin relevant bleiben. Die DTV/DHV-Handreichung empfiehlt vielmehr, Satzungen und Vordrucke sauber von den besonderen Meldescheinen nach Bundesmeldegesetz zu trennen.
Neben Kurtaxe oder Kurbeitrag gibt es in Städten auch andere Abgaben wie Übernachtungssteuer, Tourismusabgabe oder City Tax.
Digitale Systeme wie AVS, feratel oder kommunale Portale können Gästemeldung, Gästekarte, Gastbeitragsabrechnung und Statistik verbinden.
Smartpms hilft, Aufenthalts- und Gästedaten vorab zu erfassen und für angebundene Systeme nutzbar zu machen.
Was ist mit Kurtaxe, Kurbeitrag und Gästebeitrag gemeint?
Kurtaxe, Kurbeitrag, Gästebeitrag, Tourismusbeitrag oder Kurabgabe bezeichnen je nach Ort und Bundesland unterschiedliche lokale Abgaben für Gäste. Für Gastgeber ist nicht der Begriff entscheidend, sondern die Satzung der Gemeinde oder des Tourismusortes.
Diese Satzung legt fest:
- wer zahlen muss
- wie hoch die Abgabe ist
- welche Befreiungen oder Ermäßigungen gelten
- wer die Abgabe einzieht
- wann sie abzuführen ist
- ob eine Gästekarte daran gekoppelt ist
- ob die Meldung über ein Portal, eine Kurverwaltung oder eine Tourismusorganisation erfolgt
Wer mehrere Unterkünfte an unterschiedlichen Standorten betreibt, muss diese Prüfung für jeden Ort separat machen. Ein Apartment in einem Kurort kann abgabepflichtig sein, eine andere Unterkunft in einer Nachbargemeinde nicht. Auch die Höhe und der Meldeweg können sich unterscheiden.
Wofür wird die Abgabe erhoben?
Die Einnahmen aus Kurtaxe, Kurbeitrag oder Gästebeitrag finanzieren je nach Ort touristische Infrastruktur, Kur- und Erholungseinrichtungen, Veranstaltungen, Mobilitätsangebote oder Gästekartenleistungen.
Typische Beispiele sind:
- Kurpark, Kuranlagen oder Promenaden
- Strandzugang oder touristische Infrastruktur
- ÖPNV-Angebote oder Mobilitätsleistungen
- Gästekarten mit Ermäßigungen
- Veranstaltungen
- Pflege und Vermarktung touristischer Einrichtungen
Die genaue Zweckbindung hängt vom jeweiligen Landesrecht und der lokalen Satzung ab. Die Stadt Offenbach beschreibt zum Beispiel, dass eine Tourismusabgabe oder Kurtaxe in Hessen eine Anerkennung als Kur-, Erholungs- oder Tourismusort voraussetzt und die Einnahmen für touristische Einrichtungen, Veranstaltungen und deren Vermarktung verwendet werden müssen.
Unterschied zu City Tax, Bettensteuer und Übernachtungssteuer
Kurtaxe oder Kurbeitrag sind nicht automatisch dasselbe wie City Tax, Bettensteuer oder Übernachtungssteuer. In der Praxis werden diese Begriffe oft nebeneinander verwendet, rechtlich können dahinter aber unterschiedliche Abgaben stehen.
Eine Kurtaxe oder ein Kurbeitrag ist meist an touristische Leistungen, Kur- oder Erholungsinfrastruktur und Gästekartenangebote gekoppelt. Eine Übernachtungssteuer oder Beherbergungssteuer kann dagegen als kommunale Steuer anders ausgestaltet sein. Das Amt24-Serviceportal Sachsen beschreibt die Beherbergungssteuer zum Beispiel als Steuer auf Übernachtungsleistungen, deren Höhe in der jeweiligen Beherbergungssteuersatzung festgelegt ist.
Für Gastgeber heißt das: Nicht aus dem Namen ableiten, was zu tun ist. Entscheidend ist, welche konkrete Abgabe am Standort gilt und welche Pflichten die Satzung damit verbindet.
Müssen Sie in Ihrer Unterkunft Kurtaxe erheben?
Es gibt keinen einheitlichen Deutschland-Tarif und keine allgemeine Pflicht, die überall gleich gilt. Ob Gastgeber eine Kurtaxe, einen Kurbeitrag oder einen Gästebeitrag erheben müssen, ergibt sich aus der lokalen Satzung.
Der erste Schritt: lokale Satzung prüfen
Für Gastgeber beginnt die Prüfung immer beim Standort der Unterkunft. Relevant sind vor allem diese Punkte:
Prüffrage | Warum sie wichtig ist |
Wie heißt die Abgabe im Ort? | Der Begriff zeigt, welche Satzung gilt und welche Stelle zuständig ist. |
Welche Unterkünfte sind betroffen? | Nicht jede Satzung formuliert den Geltungsbereich gleich. |
Wer ist zahlungspflichtig? | Gästegruppen, Reisegründe und Befreiungen können lokal unterschiedlich geregelt sein. |
Wie wird berechnet? | Häufig pro Person und Nacht, aber Saison, Zone oder Aufenthaltsart können eine Rolle spielen. |
Welche Befreiungen oder Ermäßigungen gelten? | Alter, Behinderung, Begleitpersonen oder Aufenthaltsgrund können relevant sein, wenn die Satzung das vorsieht. |
Wie wird gemeldet und abgerechnet? | Je nach Ort über Gemeinde, Kurverwaltung, Tourismusorganisation oder digitales Portal. |
Gibt es eine Gästekarte? | In vielen Orten wird sie aus den Meldedaten erstellt und mit der Abgabe verbunden. |
Welche Fristen gelten? | Abrechnungszeiträume und Abführungstermine sind lokal geregelt. |
Staatsangehörigkeit ausländischer Mitreisender | Ja, wenn relevant |
Seriennummer des Passes oder Passersatzpapiers | Ja bei ausländischen Gästen |
Unterschrift | Ja bei ausländischen Gästen |
Die Satzung sollte regelmäßig geprüft werden, nicht nur bei Eröffnung einer Unterkunft. Tarife, Befreiungen, Formulare oder digitale Meldewege können sich ändern.
Welche Unterkünfte betroffen sein können
Je nach Satzung können unterschiedliche Unterkunftsarten einbezogen sein, zum Beispiel:
- Hotels
- Pensionen
- Ferienwohnungen
- Ferienhäuser
- Apartments
- Campingplätze
- Privatzimmer
- kostenpflichtige Privatunterkünfte
- Unterkünfte, die von Property Managern verwaltet werden
Ob eine Unterkunft betroffen ist, ergibt sich aus dem Geltungsbereich der lokalen Satzung. Liegt sie in einem abgabepflichtigen Gebiet und fällt sie unter die dort genannten Unterkunftsarten, muss der Gastgeber die vorgesehenen Pflichten erfüllen.
Was bei mehreren Standorten wichtig ist
Für Property Manager oder Gastgeber mit mehreren Einheiten ist die Standortprüfung besonders wichtig. Entscheidend ist immer der Ort der jeweiligen Unterkunft.
Das kann bedeuten:
- Ein Objekt liegt in einem Gebiet mit Kurtaxe, ein anderes nicht.
- Zwei Gemeinden nutzen unterschiedliche Tarife.
- Befreiungen oder Ermäßigungen unterscheiden sich.
- Eine Gemeinde arbeitet mit AVS, eine andere mit feratel oder einem kommunalen Portal.
- Abrechnungsfristen und zuständige Stellen sind unterschiedlich.
Wer mehrere Unterkünfte verwaltet, braucht deshalb eine Übersicht pro Gemeinde: Satzung, Tarif, Befreiungen, Meldeweg, Gästekarte und Abrechnungsfrist.
Wer muss Kurtaxe zahlen?
In vielen Orten betrifft die Zahlungspflicht ortsfremde Gäste, die im Gemeindegebiet übernachten und touristische Einrichtungen oder Angebote nutzen können. Der genaue Kreis der Zahlungspflichtigen steht aber immer in der Satzung.
Zahlungspflichtige Gäste
Häufig relevant sind:
- private Übernachtungsgäste
- Feriengäste
- Campinggäste
- Gäste in Privatunterkünften
- Gäste in Ferienwohnungen oder Ferienhäusern
Auch Geschäftsreisen oder berufliche Aufenthalte sollten nur dann gesondert abgefragt werden, wenn die Satzung dafür eine eigene Regel vorsieht.
Kinder, Jugendliche und andere ermäßigte Gruppen
Viele Orte sehen Befreiungen oder Ermäßigungen vor.
Für die Prüfung können je nach Ort relevant sein:
- Alter oder Geburtsdatum
- Aufenthaltsgrund
- Grad der Behinderung
- Begleitperson
- Befreiungsnachweis
- Zuordnung zu einer ermäßigten Personengruppe
Deutschlandweit einheitliche Altersgrenzen gibt es dafür nicht. Gastgeber sollten deshalb die Altersgruppen und Befreiungen aus der eigenen Satzung übernehmen.
Geschäftsreisende und berufliche Aufenthalte
Geschäftsreisen und berufliche Aufenthalte werden je nach Abgabe unterschiedlich behandelt. Manche Satzungen sehen Befreiungen vor, andere beziehen auch geschäftliche Übernachtungen ein.
Für Gastgeber ist deshalb wichtig, den Aufenthaltsgrund nur dann abzufragen, wenn er für die lokale Abgabe tatsächlich relevant ist.
Wenn eine Befreiung an berufliche Gründe geknüpft ist, muss außerdem klar sein, welcher Nachweis erforderlich ist und wie dieser dokumentiert wird.
Tagesgäste, Dauercamper und Zweitwohnungsbesitzer
Einige Orte kennen zusätzliche Fälle wie Tagesgästekarten, Jahreskurkarten, Dauercamping oder Zweitwohnungen. Solche Regelungen sind besonders in Kur- und Ferienregionen relevant.
Lokale Portale bilden diese Optionen entsprechend ab.
Wie wird die Kurtaxe berechnet?
Der häufigste Grundfall ist ein Betrag pro Person und Übernachtung. Daneben können Saison, Zone, Unterkunftsart, Altersgruppe oder Aufenthaltsdauer eine Rolle spielen.
Berechnung nach Person und Nacht
Für die Berechnung brauchen Gastgeber in der Regel diese Daten:
- Anzahl der Gäste
- Anzahl der Nächte
- Anreise- und Abreisedatum
- Alter oder Geburtsdatum, wenn Ermäßigungen davon abhängen
- Status zahlungspflichtig, ermäßigt oder befreit
- Tarif laut Satzung
- Saisonzeitraum, falls relevant
Ein typischer Grundfall sieht so aus:
Faktor | Beispiel |
Zahlungspflichtige Personen | 2 Erwachsene |
Aufenthaltsdauer | 3 Nächte |
Kurtaxe | 2,50 € pro Person/Nacht |
Ergebnis | 15,00 € |
Diese Rechnung ist nur ein Beispiel. Wenn Kinder befreit sind, Gäste ermäßigt werden oder der Ort nach Saison unterscheidet, ändert sich die Berechnung entsprechend.
Saison, Zone und Unterkunftsart
Manche Orte unterscheiden nach Saisonzeiten, Kurzonen, Unterkunftsarten oder Aufenthaltsdauer. Ein Strandort kann andere Tarife in Haupt- und Nebensaison vorsehen. Ein Kurort kann Zonen unterscheiden. Eine Satzung kann auch Sonderregeln für Camping, Zweitwohnungen oder längere Aufenthalte enthalten.
Gastgeber sollten deshalb nicht nur den Betrag kennen, sondern auch die Parameter, die ihn verändern:
- Gilt der Tarif ganzjährig oder nur in bestimmten Zeiträumen?
- Gibt es unterschiedliche Zonen?
- Gelten andere Regeln für Camping, Ferienwohnungen oder Hotels?
- Wird pro Person und Nacht, pro Aufenthaltstag oder pauschal berechnet?
- Gibt es Höchstbeträge oder Jahresbeiträge?
Pauschalen und Jahresbeiträge
Einige Orte können pauschale Beiträge vorsehen, etwa für Dauercamper, Zweitwohnungen oder Jahreskurkarten. Diese Fälle sind nicht der Standard für jede Unterkunft, können aber in bestimmten Destinationen eine wichtige Rolle spielen.
Wer solche Gästegruppen beherbergt oder verwaltet, sollte die Satzung besonders genau prüfen. Die Berechnung folgt dann nicht immer dem einfachen Muster „Personen × Nächte × Tarif“.
Wie ziehen Gastgeber die Kurtaxe ein?
Die Kurtaxe kann je nach Betrieb beim Check-in, vor der Anreise, im Online-Check-in oder über einen anderen definierten Ablauf eingezogen werden. Entscheidend ist, dass der Gast transparent informiert wird und die Abgabe sauber dokumentiert ist.
Direkt beim Check-in
Im klassischen Ablauf berechnet der Gastgeber die Abgabe beim Check-in. Das passt vor allem zu Hotels, Pensionen oder Vermietern, die Gäste persönlich empfangen.
Der Ablauf sieht typischerweise so aus:
- Aufenthaltsdaten prüfen.
- Zahlungspflicht, Befreiung oder Ermäßigung erfassen.
- Betrag berechnen.
- Zahlung entgegennehmen.
- Beleg ausstellen oder Abgabe auf der Rechnung ausweisen.
- Gästekarte ausgeben, wenn vorgesehen.
- Daten im lokalen Portal oder Gästemeldesystem erfassen.
Wichtig ist, dass die Abgabe nicht „nebenbei“ läuft. Wer sie bar kassiert, muss sie genauso nachvollziehbar dokumentieren wie Kartenzahlungen oder Rechnungspositionen.
Vor der Anreise oder im Online-Check-in
Bei Ferienwohnungen, Apartments und kontaktlosem Check-in ist es oft sinnvoll, die Abgabe schon vor der Anreise zu erklären und in den digitalen Check-in einzubinden.
Das funktioniert aber nur sauber, wenn die Daten vollständig sind. Für die Berechnung können Alter, Anzahl der Personen, Nächte, Befreiungsstatus oder Nachweise relevant sein. Fehlen diese Angaben, sollte der Betrag nicht blind automatisiert werden.
Ein guter digitaler Ablauf trennt deshalb zwei Schritte:
- Vorab informieren und Daten erfassen.
- Nach Prüfung korrekt berechnen, einziehen und im lokalen System weiterführen.
So vermeidet der Gastgeber, dass Gäste vor Ort von Zusatzkosten überrascht werden oder Befreiungen erst nachträglich korrigiert werden müssen.
Über OTA oder Buchungsplattform
Bei Buchungen über Airbnb, Booking.com oder andere Plattformen sollten Gastgeber genau prüfen, wie die lokale Abgabe im jeweiligen Setup behandelt wird.
Je nach Ort, Plattform und Einstellung kann es unterschiedlich laufen:
- Die Plattform informiert nur über die Abgabe.
- Die Plattform weist die Abgabe separat aus.
- Die Plattform zieht sie ein.
- Der Gastgeber muss sie selbst einziehen.
- Die lokale Meldung und Abrechnung bleibt trotzdem beim Gastgeber.
Entscheidend sind drei Fragen:
- Wer zieht die Abgabe ein?
- Wer führt sie an die zuständige Stelle ab?
- Muss der Gastgeber zusätzlich im lokalen Portal melden oder abrechnen?
Auch wenn die Plattform einen Betrag ausweist, sollten Gastgeber prüfen, ob dieser zur aktuellen Satzung passt und ob Befreiungen oder Sonderfälle korrekt abgebildet werden.
Was bleibt beim Gastgeber?
Auch wenn eine Plattform die Abgabe teilweise oder vollständig einzieht, können weitere Aufgaben beim Gastgeber bleiben:
- lokale Anmeldung
- Befreiungsprüfung
- Gästekarte
- Korrektur bei Storno oder No-Show
- Anpassung bei früherer Abreise oder Verlängerung
- Abrechnung im lokalen Portal
- Nachweise für Gemeinde oder Tourismusorganisation
Gerade bei Ferienwohnungen und kontaktlosem Check-in sollte der Prozess vor der ersten Buchung sauber festgelegt sein.
Bar, Kartenzahlung oder Rechnung
Wie die Kurtaxe bezahlt wird, hängt vom Betriebsmodell ab. Möglich sind Barzahlung, Kartenzahlung, Pay-by-Link, Zahlung im Online-Check-in oder Ausweisung auf der Rechnung.
Wichtig ist nicht der Zahlungsweg allein, sondern die Nachvollziehbarkeit:
- Wurde der Betrag korrekt berechnet?
- Ist klar, für welche Gäste und Nächte er gilt?
- Wurde eine Befreiung dokumentiert?
- Ist die Zahlung dem richtigen Aufenthalt zugeordnet?
- Kann der Betrag später mit dem lokalen Portal oder der Abrechnung abgeglichen werden?
Für die Buchhaltung sollte die Abgabe sauber getrennt und nachvollziehbar ausgewiesen werden. Wie genau das buchhalterisch behandelt wird, sollte mit Steuerberatung oder Buchhaltung geklärt werden.
Wie wird die Kurtaxe gemeldet und abgeführt?
Die Meldung und Abführung erfolgt an die zuständige Stelle, die in der Satzung oder im lokalen Verfahren genannt ist. Das kann die Gemeinde, Kurverwaltung, Tourist-Information, Tourismusgesellschaft oder ein digitales Portal sein.
Meldung an Gemeinde, Kurverwaltung oder Tourismusorganisation
Je nach Ort kann die Abrechnung über unterschiedliche Stellen laufen:
- Gemeinde
- Kurverwaltung
- Tourist-Information
- Tourismus GmbH
- kommunales Portal
- AVS
- feratel
Die DTV/DHV-Handreichung zeigt an Satzungsbeispielen, dass Wohnungsgeber, Campingplatzbetreiber oder Anbieter von Ferienwohnungen zur Meldung verpflichtet sein können und dass Meldungen etwa bei Tourist-Informationen oder Tourismusstellen erfolgen.
Für Gastgeber ist wichtig, den Meldeweg nicht mit dem Zahlungsweg zu verwechseln. Eine Zahlung durch den Gast ersetzt nicht automatisch die Meldung im lokalen System.
Abrechnungsfristen
Abrechnungsfristen sind nicht deutschlandweit einheitlich. Eine Satzung kann monatliche, quartalsweise, saisonale oder andere Fristen vorsehen. Außerdem können Fristen je nach Unterkunftsart unterschiedlich geregelt sein.
Gastgeber sollten prüfen:
- Für welchen Zeitraum wird abgerechnet?
- Bis wann muss die Meldung erfolgen?
- Bis wann muss die Abgabe überwiesen oder eingezogen sein?
- Gibt es unterschiedliche Fristen für Hotels, Pensionen, Ferienwohnungen oder private Wohnungsgeber?
- Muss auch eine Nullmeldung abgegeben werden, wenn keine Gäste da waren?
Welche Daten für die Abrechnung benötigt werden
Für die Abrechnung werden je nach Ort unterschiedliche Angaben gebraucht. Typische Daten sind:
Datenfeld | Wofür es gebraucht wird | |
Anreise | Berechnung des Aufenthaltszeitraums | |
Abreise | Berechnung der Nächte und Abschluss der Gästekarte | |
Anzahl Nächte | Grundlage für den Betrag | |
Anzahl zahlungspflichtiger Personen | Berechnung der Abgabe | |
Befreiung oder Ermäßigung | Korrekte Zuordnung nach Satzung | |
Betrag | Abrechnung und Zahlung | |
Gästekartenstatus | Ausgabe, Änderung oder Sperrung | |
Unterkunftseinheit | Zuordnung bei mehreren Objekten | |
Abrechnungszeitraum | Meldung an Gemeinde oder Portal | |
Vorgangsnummer | Abgleich im digitalen System, falls vorhanden |
Nicht jedes Portal verlangt dieselben Felder. Entscheidend ist, dass die Daten im Betrieb so geführt werden, dass die lokale Abrechnung nachvollziehbar bleibt.
Nachweise und Kontrolle
Viele Satzungen sehen Auskunfts-, Prüf- oder Einsichtsrechte vor. Das heißt, die zuständigen Stellen prüfen die Einhaltung der Pflichten können Einsicht in Verzeichnisse nehmen.
Gastgeber sollten deshalb nicht nur die Zahlung dokumentieren, sondern auch die Grundlage der Berechnung:
- Wer war anwesend?
- Für welchen Zeitraum?
- Welche Personen waren zahlungspflichtig?
- Welche Befreiungen oder Ermäßigungen wurden angewendet?
- Welche Beträge wurden eingezogen?
- Wann wurde abgerechnet?
- Wann wurde abgeführt?
Das ist besonders wichtig bei späteren Korrekturen, etwa bei früherer Abreise, Verlängerung, Storno oder No-Show.
Welche Rolle spielt die Gästekarte?
In vielen Orten ist die Gästekarte mit der lokalen Gästeabgabe verbunden. Sie kann Leistungen enthalten, die über die Kurtaxe oder den Kurbeitrag mitfinanziert werden.
Wann eine Gästekarte ausgestellt wird
Ob eine Gästekarte ausgestellt wird, entscheidet die lokale Regelung. Nicht jede Kurtaxe führt automatisch zu denselben Leistungen.
Mögliche Leistungen sind:
- kostenlose oder ermäßigte Nutzung des ÖPNV
- Ermäßigungen bei Freizeitangeboten
- Eintritte oder Vergünstigungen
- Kur- oder Freizeitleistungen
- lokale Mobilitätsangebote
- Rabatte bei Partnerbetrieben
Für Gastgeber ist wichtig, ob die Gästekarte automatisch aus der Meldung entsteht oder aktiv im Portal erzeugt werden muss.
Welche Daten für die Gästekarte nötig sind
Für die Gästekarte können ähnliche Daten relevant sein wie für die Abgabe:
- Name des Gastes
- Aufenthaltszeitraum
- Unterkunft
- Anzahl der Personen
- Alter oder Geburtsdatum
- Status zahlungspflichtig, ermäßigt oder befreit
- digitale Zustelladresse, wenn die Karte per Link, App oder E-Mail bereitgestellt wird
Ändert sich die Aufenthaltsdauer, kann auch die Gästekarte betroffen sein. Bei Verlängerung, früherer Abreise oder Storno sollten Gastgeber deshalb prüfen, ob Karte und Abrechnung angepasst werden müssen.
Digitale Gästekarten
Digitale Gästekarten können als QR-Code, Smartphone-Karte, Link oder App-Lösung für Freizeit- und Kultureinrichtungen oder den ÖPNV bereitgestellt werden.
Gastgeber sollten lokal klären:
- Wird die Gästekarte automatisch erzeugt?
- Wird sie gedruckt, per Link oder per App bereitgestellt?
- Wer erhält sie bei Befreiung oder Ermäßigung?
- Was passiert bei Änderung der Aufenthaltsdauer?
- Muss die Karte bei Storno oder früherer Abreise deaktiviert oder korrigiert werden?
Was passiert bei Storno, No-Show, früherer Abreise oder Verlängerung?
Kurtaxe und ähnliche Gästeabgaben hängen häufig am tatsächlichen Aufenthalt. Deshalb müssen Änderungen sauber im System abgebildet werden.
Storno und No-Show
Bei Storno oder No-Show sollte die Buchung nicht automatisch als Aufenthalt abgerechnet werden. Entscheidend ist, ob der Gast tatsächlich übernachtet hat und was die lokale Satzung dazu vorsieht.
Gastgeber sollten prüfen:
- Muss die Meldung storniert werden?
- Wurde bereits eine Gästekarte erstellt?
- Wurde die Abgabe schon eingezogen?
- Ist eine Rückerstattung oder Korrektur nötig?
- Muss das lokale Portal angepasst werden?
Frühere Abreise
Bei früherer Abreise ändert sich die Aufenthaltsdauer. Dadurch kann sich auch die Abgabe ändern.
Zu prüfen sind:
- tatsächliches Abreisedatum
- Anzahl der Nächte
- bereits ausgestellte Gästekarte
- bereits gezahlter Betrag
- mögliche Erstattung oder Verrechnung
- Korrektur im lokalen Portal
Wichtig ist, dass nicht nur die Reservierung im PMS geändert wird. Wenn ein lokales Melde- oder Abrechnungsportal genutzt wird, muss auch dort der Aufenthalt korrekt abgeschlossen werden.
Verlängerung
Bei einer Verlängerung kommen zusätzliche Nächte hinzu. Die Abgabe muss entsprechend nachberechnet werden, sofern die Satzung das vorsieht.
Auch die Gästekarte kann betroffen sein. Je nach System muss sie verlängert, neu ausgestellt oder aktualisiert werden.
Für Gastgeber ist deshalb sinnvoll, Verlängerungen nicht nur operativ als „Gast bleibt länger“ zu behandeln, sondern auch als Änderung im Melde- und Abrechnungsprozess.
Wie helfen digitale Portale, PMS und Guest-Journey-Software?
Digitale Systeme helfen dabei, die nötigen Daten früher zu erfassen, weiterzugeben und für Abrechnung oder Gästekarte nutzbar zu machen.
AVS, feratel und kommunale Portale
AVS, feratel und kommunale Portale können je nach Ort mehrere Prozesse verbinden: Gästemeldung, Gastbeitragsabrechnung, Gästekarte, Statistik und Schnittstellen zu PMS oder Buchhaltung.
AVS beschreibt zum Beispiel, dass größere Beherberger über PMS melden können, kleinere Betriebe über eine Internetmaske arbeiten und Gastbeitragsabrechnung, Gästekarten und Meldescheine in einer Plattform zusammenlaufen können. feratel nennt unter anderem digitale Meldungen aus Hotelprogrammen, WebClient, Finanzbuchhaltung, Abrechnung und digitale Gästekarte.
Für Gastgeber zählt vor allem, welcher Meldeweg vor Ort vorgesehen ist und ob die eigene Software daran angebunden werden kann.
PMS und Pre-Check-in
Ein PMS kann Aufenthaltsdaten, Gästedaten und Buchungsinformationen bündeln. Guest-Journey-Software oder Online-Check-in kann fehlende Angaben schon vor der Anreise erfassen.
Das hilft besonders bei Daten, die für die Abgabe relevant sind:
- Anreise und Abreise
- Anzahl der Gäste
- Geburtsdaten oder Altersgruppen
- Aufenthaltsgrund, falls relevant
- Befreiungen oder Ermäßigungen
- digitale Zustelladresse für Gästekarte
- Zahlungsstatus
Wenn diese Daten bereits im Pre-Check-in oder PMS vorliegen, müssen sie nicht erneut im lokalen Portal zusammengesucht werden.
Schnittstellen und API
Schnittstellen verbinden PMS, Guest-Journey-Software oder lokale Portale. Der Nutzen entsteht dort, wo Daten nicht mehrfach gepflegt werden müssen.
Wichtig ist, ob das jeweilige System die lokale Abgabe korrekt abbilden kann:
Funktion | Warum sie wichtig ist | |
Satz oder Tarif | Grundlage für die Berechnung | |
Saison | Verhindert falsche Beträge in Haupt- oder Nebensaison | |
Befreiung und Ermäßigung | Wichtig für Kinder, Begleitpersonen oder andere Gruppen | |
Gästekarte | Verbindung zwischen Meldung und Gästeleistung | |
Abrechnung | Übergabe an Gemeinde, Kurverwaltung oder Portal | |
Export oder Übermittlung | Nachweise und Kontrolle | |
Buchhaltung | Saubere Zuordnung der eingenommenen Beträge |
Für einfache Unterkünfte reicht manchmal ein lokaler Webzugang. Für Hotels, Ferienunterkünfte mit Self-Check-in oder Property Manager mit mehreren Objekten wird die Schnittstelle wichtiger, weil mehr Datenbewegungen entstehen.
Die Verwaltung von Kurtaxe, Kurbeitrag oder Gästebeitrag ist nur eine der Aufgaben, die Smartpms im Alltag deutlich vereinfachen kann.
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FAQs
Die Kurtaxe ist eine lokale Gästeabgabe, die in vielen Kur-, Erholungs- und Tourismusorten erhoben wird. Name, Höhe und Regeln ergeben sich aus der jeweiligen Satzung.
Nein. Die Höhe und die Regeln werden lokal festgelegt. Gastgeber müssen die Satzung am Standort der Unterkunft prüfen.
Das regelt die jeweilige Satzung. Häufig sind ortsfremde Übernachtungsgäste betroffen, aber Befreiungen und Ermäßigungen unterscheiden sich je nach Ort.
Wenn die Unterkunft in einem Ort liegt, dessen Satzung Ferienwohnungen oder Wohnungsgeber einbezieht, ja. Der konkrete Fall hängt von der lokalen Satzung ab.
Je nach Satzung führt der Gastgeber die eingenommene Abgabe an Gemeinde, Kurverwaltung, Tourismusorganisation oder eine beauftragte Stelle ab.
Nein. Die Begriffe und rechtlichen Grundlagen können sich unterscheiden. Gastgeber müssen prüfen, welche konkrete Abgabe an ihrem Standort gilt.
Meldescheine müssen 12 Monate aufbewahrt werden. Spätestens nach weiteren 3 Monaten müssen sie gelöscht oder vernichtet werden.
Ja, häufig. In vielen Orten ist die Gästekarte mit der Abgabe verbunden und wird aus den erfassten Gästedaten erstellt.
Das hängt von der lokalen Regelung und vom Plattform-Setup ab. Gastgeber müssen prüfen, ob die Plattform einzieht oder ob sie selbst einziehen und abrechnen müssen.
Smartpms hilft, relevante Gästedaten vorab zu erfassen, für lokale Portale oder angebundene Systeme vorzubereiten und Abrechnung sowie Buchhaltung besser zu strukturieren.
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