Booking.com-Provision berechnen: So prüfen Sie Abrechnung und Auszahlung

So behalten Gastgeber Provision, Auszahlung und Reverse Charge vor der Buchhaltung im Blick.

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Die Booking.com-Provision berechnen Sie je Reservierung: provisionspflichtige Bemessungsgrundlage mal vertraglich vereinbartem Provisionssatz. In Deutschland liegt dieser Satz häufig bei 12 Prozent, in Berlin und vielen EU-Märkten oft bei 15 Prozent; zusätzliche Programme oder Payments by Booking.com können weitere Kosten auslösen, verbindlich sind aber immer Ihr Vertrag, Ihre Extranet-Einstellungen und Ihre Abrechnung. Prüfen Sie deshalb zuerst die Reservierungen und die Provisionsgrundlage, ordnen Sie danach Auszahlung und Booking.com-Abrechnung ein und bereiten Sie Reverse Charge getrennt für die Buchhaltung vor.


Wie setzt sich die Booking.com-Provision für Ihre Unterkunft zusammen?

Ihre Booking.com-Provision ergibt sich aus zwei Werten: der provisionspflichtigen Bemessungsgrundlage und dem vertraglich vereinbarten Provisionssatz. Wie hoch der Satz ausfällt, hängt von Land, Standort, Unterkunftsart und gebuchten Programmen ab.

In der Praxis liegen die Sätze in Deutschland häufig bei 12 Prozent; in Berlin und in vielen anderen EU-Märkten sind oft 15 Prozent üblich (Stand: August 2026). Für die Zahlungsabwicklung über Payments by Booking.com können je nach Zahlungsart zusätzliche Gebühren anfallen, häufig im Bereich von rund 1,1 bis 1,4 Prozent. Diese Werte sind eine Orientierung: Verbindlich sind ausschließlich Ihr Vertrag, Ihre Extranet-Einstellungen und Ihre Booking.com-Abrechnung.

Wichtig ist außerdem, wie zusätzliche Programme wirken. Genius oder Mobile Rates reduzieren häufig den buchbaren Preis. Preferred, Preferred Plus und Sichtbarkeit erhöhen können dagegen mit einer höheren Kommission verbunden sein. Prüfen Sie deshalb im Extranet je Programm, ob es sich um einen Rabatt, eine höhere Provision oder ein Gebot für zusätzliche Sichtbarkeit handelt.

Der zusätzliche Aufwand lohnt sich nur, wenn die bessere Sichtbarkeit auch zu mehr passenden Buchungen führt. Prüfen Sie deshalb nicht nur den Provisionssatz, sondern auch, ob Programmteilnahme, Ranking, Conversion und Nettoerlös zusammenpassen. Wie Sichtbarkeit auf Booking.com grundsätzlich entsteht, erklären wir im Beitrag zum Booking.com-Ranking und zur Optimierung Ihres Inserats.

Ein häufiges Missverständnis betrifft Rabatte. Die Provision wird auf den tatsächlich gebuchten Preis berechnet, also auf den Preis nach Rabatt, nicht auf Ihre Listenrate. Den Rabatt selbst finanzieren aber Sie. Bei einem Genius-Rabatt von 10 Prozent sinkt die absolute Provision zwar mit, Ihr Nettoerlös je Buchung sinkt aber stärker, als der Provisionssatz allein vermuten lässt. Rechnen Sie Rabatte deshalb getrennt von der Provision.

Entscheidend ist außerdem, welche Bestandteile einer Reservierung provisionspflichtig sind. Der Zimmerpreis gehört in der Regel zur Grundlage. Bei Frühstück, Parkplätzen, Endreinigung, Haustieren, Kurtaxe oder anderen Zusatzbeträgen kommt es auf Vertrag, Preiseinstellung und Abrechnung an.

Ein typischer Stolperstein: Im PMS stehen 420 Euro Gesamtumsatz. Das Extranet berechnet die Provision jedoch nur aus 390 Euro. Die Differenz kann aus einer separat erhobenen Abgabe oder einer nicht provisionspflichtigen Leistung stammen.

Trennen Sie deshalb immer drei Ebenen:

  • Umsatz: was der Gast laut Reservierung oder Gästerechnung schuldet
  • Provision: was Booking.com für die Vermittlung berechnet
  • Auszahlung: was nach Provisionen, Gebühren, Erstattungen oder Verrechnungen auf Ihrem Konto ankommt

Wenn die Provisionsgrundlage regelmäßig von Ihrem PMS-Umsatz abweicht, liegt die Ursache oft nicht erst in der Monatsabrechnung. Prüfen Sie dann, ob Raten, Zusatzleistungen, Steuern oder Gebühren im Extranet anders hinterlegt sind als im PMS. Genau solche Fälle behandeln wir im Beitrag zu häufigen Booking.com-Setup-Fehlern.


So berechnen Sie die Booking.com-Provision anhand einer Reservierung

Die Formel lautet:

provisionspflichtige Bemessungsgrundlage × vertraglicher Provisionssatz = Booking.com-Provision

Die provisionspflichtige Bemessungsgrundlage ist der Reservierungsbetrag, auf den Booking.com laut Ihrer Vereinbarung Provision berechnet. Nutzen Sie für die Prüfung eine vollständig abgerechnete Reservierung und vergleichen Sie den Eintrag im Booking.com-Extranet mit PMS, Gästerechnung und Provisionsabrechnung.

Für dieses Beispiel nehmen wir einen Provisionssatz von 15 Prozent an.

Position

Betrag

Behandlung im Beispiel

Zimmerpreis

300 Euro

provisionspflichtig

Frühstück

40 Euro

laut Vertrag provisionspflichtig

Kurtaxe

20 Euro

separat, nicht provisionspflichtig

Gastbetrag

360 Euro

Rechnungsbetrag an den Gast

Bemessungsgrundlage

340 Euro

Zimmer und Frühstück

Provision

340 Euro × 15 % = 51 Euro

Vermittlungsprovision im Beispiel

Ob Booking.com auf eine Position Provision berechnet, entscheidet nicht die steuerliche Behandlung allein. Wichtiger ist, wie die Leistung in Ihrem Vertrag, im Extranet und im PMS hinterlegt ist. Deshalb sollten Sie jede Abweichung direkt an der Reservierung dokumentieren: Welche Position wurde ausgeschlossen, wo ist sie im PMS sichtbar und welcher Betrag wurde von Booking.com tatsächlich als Grundlage verwendet?

Das ist besonders bei Kurtaxe, Frühstück, Parkplätzen oder anderen Zusatzleistungen wichtig. Solche Beträge können auf der Gästerechnung korrekt ausgewiesen sein und trotzdem in der Provisionsprüfung Fragen auslösen, wenn sie im Portal anders angelegt sind. Halten Sie deshalb Reservierungsnummer, Aufenthaltsdatum, Gastbetrag, ausgeschlossene Positionen, Vertragssatz und errechnete Provision gemeinsam fest.

So bleibt die Berechnung auch Monate später nachvollziehbar.


Welche Buchungen und Beträge prüfen Sie vor dem Monatsabschluss?

Prüfen Sie jede Reservierung, die Booking.com dem Abrechnungszeitraum zugeordnet hat. Das Buchungsdatum allein reicht dafür nicht aus. Relevant sind auch Aufenthalt, Abreise, Stornierung, No-Show und nachträgliche Änderungen.

Gleichen Sie zuerst Reservierung für Reservierung ab, danach die Summen. Als gemeinsamer Schlüssel dient die Reservierungsnummer, weil Schreibweisen und Hauptreisende zwischen Extranet, PMS und Buchhaltung regelmäßig abweichen können.

Gehen Sie so vor:

  1. Exportieren Sie die Reservierungsübersicht aus dem Booking.com-Extranet.
  2. Grenzen Sie den Abrechnungszeitraum eindeutig ab.
  3. Gleichen Sie Reservierungsnummern mit PMS und Channel Manager ab.
  4. Markieren Sie Aufenthalte, Stornierungen und No-Shows getrennt.
  5. Rekonstruieren Sie die provisionspflichtigen Beträge.
  6. Wenden Sie je Reservierung den hinterlegten Provisionssatz an.
  7. Vergleichen Sie Ihre Summe mit der Booking.com-Abrechnung.
  8. Sichern Sie Export, Abrechnung und Änderungsnachweise.

Wer Zahlungen über Payments by Booking.com abwickelt, prüft zusätzlich den Auszahlungsrhythmus. Je nach Einstellung kann die Auszahlung täglich, wöchentlich oder monatlich erfolgen. Ein Aufenthalt kann dadurch in einem Monat abgerechnet und in einem anderen Monat ausgezahlt werden. Ordnen Sie die Reservierung deshalb dem Abrechnungszeitraum zu, nicht nur dem Datum des Geldeingangs.

Besondere Aufmerksamkeit brauchen kostenpflichtige Stornierungen und No-Shows. Prüfen Sie, ob Ihre Unterkunft tatsächlich eine Zahlung oder Stornogebühr erhalten hat, welcher Betrag im Extranet steht und ob Booking.com diesen Betrag als provisionspflichtig berücksichtigt. Gerade hier können PMS, Gästerechnung und Booking.com-Abrechnung voneinander abweichen, weil eine Reservierung operativ storniert ist, aber trotzdem noch ein abrechenbarer Betrag bleibt. Wie Sie solche Fälle im Betrieb sauber einordnen, erklären wir im Beitrag zu Stornierungen, Erstattungen und Stornogebühren.

Ein konkreter Fall: Ein Gast verkürzt nach dem Check-in von vier auf drei Nächte. Im PMS wurde der Aufenthalt geändert, im Extranet steht aber noch der ursprüngliche Betrag. Diese Reservierung gehört auf Ihre Abweichungsliste, bevor Sie die Monatsabrechnung freigeben.


Warum ist die Auszahlung nicht Ihr Umsatz?

Auf dem Bankkonto erscheint oft nur die Auszahlung. Diese Zahlung ist aber nicht automatisch Ihr Umsatz. Sie kann Gastzahlungen, Provisionen, Zahlungsgebühren, Erstattungen, Gutschriften und weitere Verrechnungen bündeln.

Für die Prüfung sollten Sie deshalb nicht von der Auszahlung ausgehen, sondern von der Reservierung und der Gästerechnung. Der vollständige Gästeumsatz wird getrennt von Provisionen und Gebühren betrachtet. Die Auszahlung gleicht anschließend offene Forderungen und Verbindlichkeiten aus.

Ein einfaches Beispiel:

Position

Betrag

Gästebetrag laut Reservierung

360 Euro

Booking.com-Provision

51 Euro

weitere Zahlungs- oder Verrechnungspositionen

je nach Abrechnung

Auszahlung

nicht identisch mit dem Umsatz

Wenn Sie nur die Auszahlung betrachten, wirkt der Umsatz niedriger, als er tatsächlich war. Für den Monatsabschluss brauchen Sie deshalb drei Kontrollsummen:

  • vollständige Reservierungs- oder Gästerechnungsbeträge
  • berechnete oder abgerechnete Booking.com-Provisionen
  • tatsächliche Auszahlungen und Verrechnungen

Diese Trennung hilft auch der Buchhaltung. Sie zeigt, welcher Betrag aus Beherbergung stammt, welcher Betrag als Vermittlungsaufwand einzuordnen ist und welche Differenzen noch geklärt werden müssen.


Gästerechnung und Booking.com-Provisionsabrechnung: Welche Beträge gehören wohin?

Der Gast zahlt für die Übernachtung und gebuchte Extras. Booking.com berechnet Ihrer Unterkunft die Provision für die Vermittlungsleistung. Das sind zwei verschiedene Vorgänge, auch wenn sie aus derselben Reservierung entstehen.

Merkmal

Gästerechnung

Booking.com-Provisionsabrechnung

Leistung

Übernachtung und gebuchte Extras

Vermittlungsleistung

Leistungserbringer

Ihre Unterkunft

ausgewiesener Booking.com-Rechnungsaussteller

Rechnungsaussteller

Ihre Unterkunft

Booking.com-Gesellschaft laut Abrechnung

Rechnungsempfänger

Gast oder buchendes Unternehmen

Ihre Unterkunft

Betrag

Entgelt des Gastes

Provision laut Abrechnung

Rolle in der Buchhaltung

Beherbergungsumsatz

Vermittlungsaufwand

Auf der Gästerechnung müssen Beherbergung, Zusatzleistungen und lokale Abgaben steuerlich korrekt behandelt werden. Das betrifft zum Beispiel Frühstück, Parkplatz, WLAN oder Kurtaxe. Für die Provisionsprüfung ist aber eine andere Frage entscheidend: Welche dieser Positionen berücksichtigt Booking.com tatsächlich als Grundlage?

Prüfen Sie deshalb getrennt:

  • Welche Leistungen schuldet der Gast Ihrer Unterkunft?
  • Welche Positionen erscheinen auf der Gästerechnung?
  • Welche Beträge berücksichtigt Booking.com für die Provision?
  • Welche Positionen sind von der Provisionsgrundlage ausgeschlossen?
  • Welche Steuerlogik ist in PMS und Rechnungsvorlage hinterlegt?

Gerade lokale Abgaben sollten Sie nicht nur auf der Gästerechnung prüfen, sondern auch in PMS und Extranet. Ob Kurtaxe als Durchlaufposten oder als Teil Ihres Entgelts behandelt wird, hängt von der jeweiligen kommunalen Satzung ab. Die wichtigsten Grundlagen dazu finden Sie im Überblick zur Kurtaxe in Deutschland und Österreich.

Stimmen Sie die steuerliche Behandlung Ihrer Rechnungsvorlagen mit Ihrer Steuerberatung ab. Für die Provisionsprüfung ist vor allem wichtig, dass Gästerechnung, Extranet-Einstellung und Booking.com-Abrechnung nachvollziehbar zusammenpassen.


Wie funktioniert Reverse Charge bei der Booking.com-Provision in Deutschland?

Bei der Booking.com-Provisionsabrechnung sollten Sie prüfen, welche Gesellschaft die Rechnung ausstellt und ob Reverse Charge relevant ist. Reverse Charge bedeutet, dass nicht der ausländische Leistungserbringer die Umsatzsteuer abführt, sondern der deutsche Leistungsempfänger die Steuer im eigenen Land erklärt.

Steht zum Beispiel Booking.com B.V. in den Niederlanden auf der Abrechnung, kann es sich um eine grenzüberschreitende B2B-Dienstleistung innerhalb der EU handeln. Prüfen Sie dann, ob Ihre USt-IdNr., der Rechnungsaussteller, der Leistungsempfänger und der Hinweis auf die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers korrekt ausgewiesen sind.

Für die Prüfung sind vor allem diese Punkte relevant:

  • Welche Booking.com-Gesellschaft stellt die Abrechnung aus?
  • Ist Ihre Unterkunft als Unternehmer Leistungsempfänger?
  • Ist Ihre USt-IdNr. korrekt hinterlegt?
  • Enthält die Rechnung einen Hinweis auf Reverse Charge oder die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers?
  • Passt die Abrechnung zu Ihrer steuerlichen Situation?
  • Hat Ihre Steuerberatung die Einordnung bestätigt?

Ob eine ausländische USt-IdNr. gültig ist, können Sie über das MIAS-Portal der Europäischen Kommission prüfen. Eine deutsche USt-IdNr. beantragen Sie beim Bundeszentralamt für Steuern.

Nach § 3a UStG liegt der Ort einer sonstigen Leistung an einen Unternehmer grundsätzlich dort, wo der Leistungsempfänger sein Unternehmen betreibt. Für die Steuerschuldnerschaft ist § 13b UStG zentral. Für Rechnungen in solchen Fällen regelt § 14a UStG zusätzliche Pflichtangaben.

Dieser Abschnitt ersetzt keine steuerliche Einordnung. Er zeigt, welche Punkte Sie für Buchhaltung und Steuerberatung vorbereiten sollten. Das gilt besonders bei Kleinunternehmerregelung, fehlender USt-IdNr., eingeschränktem Vorsteuerabzug oder abweichendem Rechnungsaussteller.


Wie bereiten Sie Booking.com-Provision und Reverse Charge für die Buchhaltung vor?

Für die Buchhaltung sollten Gästeumsatz, Vermittlungsaufwand, Reverse-Charge-Steuer und Auszahlung getrennt nachvollziehbar sein. So bleibt erkennbar, welcher Betrag aus der Beherbergung stammt, welcher aus der Vermittlungsleistung und welche Zahlung tatsächlich geflossen ist.

Bereiten Sie dafür diese Unterlagen vor:

  1. Gästerechnung oder Reservierungsbeleg
  2. Reservierungsexport aus dem Booking.com-Extranet
  3. Booking.com-Provisionsabrechnung
  4. Nachweis über Stornierungen, No-Shows oder nachträgliche Änderungen
  5. Zahlungs- oder Auszahlungsübersicht
  6. Hinweise zu Zahlungsgebühren oder weiteren Verrechnungen
  7. Prüfliste mit Abweichungen
  8. USt-IdNr. und Rechnungsangaben für Reverse Charge

In der Buchhaltung wird die Nettoprovision in der Regel als Aufwand für Vermittlungsleistungen erfasst. Welche Konten dafür verwendet werden, hängt von Kontenrahmen, Software und steuerlicher Einordnung ab. DATEV, SKR03 und SKR04 verwenden unterschiedliche Kontenzuordnungen. Übernehmen Sie deshalb keine Kontonummer aus einem allgemeinen Beispiel.

Bei vollem Vorsteuerabzug können Umsatzsteuer und Vorsteuer im Reverse-Charge-Verfahren wirtschaftlich neutral sein. Trotzdem müssen beide Beträge korrekt in der Umsatzsteuer-Voranmeldung erscheinen. Bei eingeschränktem oder ausgeschlossenem Vorsteuerabzug kann sich die wirtschaftliche Belastung verändern.

Auch bei einer Netto-Auszahlung sollte der Zimmerumsatz nicht einfach um die Provision gekürzt werden. Nutzen Sie in Abstimmung mit Ihrer Buchhaltung ein Verrechnungskonto, um Gastzahlung, Provision, Gebühren, Erstattungen und Auszahlung nachvollziehbar zusammenzuführen.


Was tun Sie bei einer falschen Booking.com-Abrechnung oder strittigen Provision?

Wenn ein Betrag auf der Booking.com-Abrechnung nicht zu Ihren Zahlen passt, prüfen Sie zuerst, woher die Abweichung kommt. Nicht jede Differenz ist automatisch eine falsche Provision. Häufig liegt sie an einer Änderung, die in einem System erfasst wurde, aber im anderen noch fehlt.

Typische Ursachen sind:

  • nicht aktualisierter Aufenthalt
  • kostenpflichtige Stornierung
  • No-Show
  • doppelte Reservierung
  • falsch zugeordnete Zusatzleistung
  • falscher Provisionssatz
  • Rabatt oder Programm nicht berücksichtigt
  • lokale Abgabe falsch hinterlegt
  • Änderung nach Rechnungslauf

Melden Sie strittige Provisionen zeitnah im Extranet. Welche Einspruchsfrist gilt und welche Nachweise nötig sind, sehen Sie bei der betreffenden Abrechnung oder im Booking.com-Konto. Prüfen Sie diese Angaben, bevor Sie widersprechen.

Dokumentieren Sie den Fall mit:

  • Reservierungsnummer
  • Aufenthaltsdaten
  • ursprünglichem Betrag
  • korrigiertem Betrag
  • erwarteter Provisionsgrundlage
  • erwarteter Provisionswert
  • Belegen aus PMS, Channel Manager und Extranet
  • Meldedatum
  • Vorgangsnummer oder Ticketnummer

Ein Beispiel: Ein Gast reist einen Tag früher ab. Ihr Team korrigiert die Rechnung und das PMS, aber nicht den Reservierungsbetrag im Extranet. Die Provisionsabrechnung folgt dann möglicherweise dem alten Betrag. Reichen Sie die Änderung mit einem nachvollziehbaren Beleg ein.

Verbuchen Sie eine strittige Differenz nicht stillschweigend als sonstigen Aufwand. Kennzeichnen Sie den Betrag für die Buchhaltung und beobachten Sie, ob Booking.com eine Korrektur oder Gutschrift ausstellt. Bei umsatzsteuerlichen Änderungen sollte Ihre Steuerberatung prüfen, ob eine bereits abgegebene Umsatzsteuer-Voranmeldung berichtigt werden muss.


Welche Kontrollsummen helfen bei vielen Booking.com-Reservierungen?

Wenn Sie viele Reservierungen über Booking.com erhalten, reichen Einzelprüfungen allein nicht aus. Arbeiten Sie zusätzlich mit Kontrollsummen, damit Abweichungen schneller sichtbar werden.

Sinnvoll sind drei Summen:

Kontrollsumme

Was sie zeigt

provisionspflichtige Reservierungsbeträge

Grundlage, auf die Booking.com Provision berechnet

berechnete Soll-Provision

Ihre eigene Erwartung auf Basis von Vertragssatz und Reservierungen

Provision laut Booking.com-Abrechnung

Betrag, den Booking.com tatsächlich abrechnet

Stimmen zwei Summen überein, aber die dritte nicht, können Sie die Suche eingrenzen. Weicht Ihre Soll-Provision von der Booking.com-Abrechnung ab, prüfen Sie die betroffenen Reservierungen einzeln. Weicht die Auszahlung ab, suchen Sie eher bei Zahlungsgebühren, Erstattungen, Gutschriften oder Verrechnungen.

Markieren Sie besondere Fälle separat:

  • Stornierungen mit Gebühren
  • No-Shows
  • nachträgliche Aufenthaltsänderungen
  • Rabatte
  • Genius oder Mobile Rates
  • Preferred, Preferred Plus oder Sichtbarkeit erhöhen
  • lokale Abgaben
  • Zusatzleistungen
  • manuelle Korrekturen

So entsteht aus der Monatsabrechnung keine reine Zahlensuche, sondern ein nachvollziehbarer Abgleich.

Die Booking.com-Provision lässt sich nur sauber prüfen, wenn Reservierung, Provisionsgrundlage, Abrechnung und Auszahlung getrennt betrachtet werden. Die Auszahlung zeigt, was auf dem Konto ankommt. Sie erklärt aber nicht allein, welcher Umsatz entstanden ist, welche Provision berechnet wurde und welche Beträge für die Buchhaltung relevant sind.

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